Maßnahmen und deren Umsetzungsmöglichkeit

Aus den obengenannten Erkenntnissen kann ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, der über Entbuschungsaktionen, Erstellung von Pflegeplänen, Pacht und Ankauf der Flächen, Ausweisung von Pufferzonen, Dokumentation, Information der Bevölkerung bis hin zu genetischen Untersuchungen der isolierten Populationen reicht. An dieser Stelle sei auf die Arbeiten von GANAHL & ERSCHBAMER (1998), ERSCHBAMER & SCHERER (1999), WINKLER et al. (1999) und nicht zuletzt auf den Österreichischen Trockenrasenkatalog (HOLZNER et al. 1986) verwiesen, in denen detaillierte Forderungen zum Erhalt der Trockenrasen aufgeführt sind. Diese Forderungen sind nicht neu aber nach wie vor gültig. Allerdings sind sie bisher mehr oder weniger ungehört geblieben. Um einen Überblick über ausgeführte und zukünftige Anstrengungen zur Erhaltung der Magerrasen zu gewinnen und ein mögliches Prozedere vorzuzeichnen, wird im Folgenden ein Konzept nach WILLEMS (2001) vorgeschlagen. WILLEMS (2001) unterscheidet drei Phasen der Wiederherstellung von Magerrasen: Erfolgt ist bisher:
Die Untersuchung der Diasporenbank durch SCHERER (1998), die ergab, dass Pulsatilla oenipontana keine persistente Samenbank bildet. Die Vegetation wurde von GANAHL (unveröff.), SCHERER (1998) und von mir (UNTERASINGER 2002) erhoben. Die Reaktion von Pulsatilla oenipontana auf eine Erhöhung der Nährstoffe wurde von GANAHL (unveröff.) geprüft. Die wichtigsten Blütenbesucher sowie die blütenphänologischen Besonderheiten von Pulsatilla oenipontana sind bekannt (KNOLL 2000). Die Wachstumsraten von Pulsatilla oenipontana und der anderen Magerrasenarten (SCHERER 1998) wurden getestet. Außerdem wurde die Möglichkeit der Wiederansiedelung von Pulsatilla oenipontana versucht (UNTERASINGER 2002). Die vorliegende Arbeit klärte zudem die Frage, wie sie auf Konkurrenz reagiert (UNTERASINGER 2002). Aus diesen Erkenntnissen folgt:
  1. Pulsatilla oenipontana muss nachgepflanzt werden, eine Regeneration aus der Samenbank ist nicht möglich.
  2. Die Düngung der Flächen mit Mist oder Gülle muss verhindert werden.
  3. Pulsatilla oenipontana ist extrem langsamwachsend und wenig konkurrenzstark; Konkurrenz sollte also möglichst klein gehalten werden.


Es folgt die zweite Phase der Wiederherstellung. Auch hier wurde mit zum Teil erheblichem Aufwand Pionierarbeit geleistet. Im Jahr 1995 fand eine Entbuschungsaktion einer Klasse des Gymnasiums Volders unter der Leitung von Günter HASELWANTER statt. Im Jahr 1999 wurde von mir auch die Fläche Rum / Rechts entbuscht. Gemeinsam mit dem Verein NATOPIA fand im Jahr 1999 eine großflächige Entfernung von Solidago canadensis, Solidago gigantea und Erigeron annuus in und um das Naturschutzgebiet Arzl statt (UNTERASINGER 2002). Seitdem wird deren Ausbreitung durch jährliches Roden unterbunden (UNTERASINGER 2002). Die Entfernung des dichten Nadelfilzes wurde kleinflächig auf den Rumer Bicheln und in Arzl durchgeführt (UNTERASINGER 2002). Eine flächendeckende Entfernung ist allerdings von einer einzelnen Person nicht zu bewerkstelligen. Kleinflächig wurde eine Mahd von mir durchgeführt (z.B. Fläche Rum / Wald). Die einmalige, jährliche Mahd im Naturschutzgebiet scheint nicht auszureichen, um dem Vordringen der dominanten Gräser Einhalt zu gebieten. Deshalb wird seit 2005 in Zusammenarbeit mit der Naturschutzabteilung eine zweite Mahd zu einem möglichst späten Zeitpunkt durchgeführt, um die Frühjahresblüher -und dazu zählen neben der Küchenschelle ein Großteil der Arten in einem Halbtrockenrasen- zu fördern.

Zu tun ist:
  1. Unabdingbar ist zudem eine begleitende wissenschaftliche Betreuung. Diese beinhaltet die Weiterverfolgung der Dauerflächen einerseits, genetische Untersuchungen andererseits.
  2. Notwendig sind zudem weitere Auspflanzungen und die Nachsaat anderer Magerrasenarten aus typischen Kalkmagerrasen.


Die dritte und letzte Phase zur Wiederherstellung von Magerrasen ist die längerfristige Erhaltung. Wir befinden uns am Anfang dieser Phase
Diese Phase muss in die Überlegungen für eine längerfristige und nachhaltige Erhaltung der Magerrasen und von Pulsatilla oenipontana miteinbezogen werden.
  1. Die Zahlung von Mähprämien für die Erhaltung der Halbtrockenrasen müsste weitergeführt werden.
  2. Der wissenschaftliche Forschungsbedarf wird in dieser Phase zurückgehen, die Dauerflächen müssten aber nach wie vor weiterbeobachtet werden, um eine etwaige Falschentwicklung frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

Um eine kontinuierliche und nachhltige Pflege der Flächen garantieren zu können, ist eine längerfristige Finanzierung der Mähprämien notwendig. In Tirol wird das durch Zahlungen aus dem Naturschutzfond bewerkstelligt. In Flächen, die außerhalb vom Schutzgebiet liegen, wird die Mahd durch ÖPUL-Mittel gefördert.